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Privat­patienten, Beihilfe und Selbst­zahler: Kosten und Erstattung

MY Neurologie ist die neurologische Privatpraxis von Assoc. Prof. (TR) Dr. med. Mehmet Yücel in Mannheim

Ihren Termin vereinbaren Sie direkt bei uns, eine Überweisung brauchen Sie nicht. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); die Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls der Beihilfe ein. Auch gesetzlich Versicherte sind als Selbstzahler willkommen. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.

  • seit2005

    in der Neurologie tätig, in der Türkei und in Deutschland

  • rund40

    Fachpublikationen, u. a. in Movement Disorders und Clinical Neurophysiology

  • 3

    Untersuchungs­verfahren direkt vor Ort: EMG, NLG und Ultraschall

  • 2

    Sprachen in der Sprechstunde: Deutsch und Türkisch

Empfang der Privatpraxis MY Neurologie in Mannheim

Kurz erklärt

Wie funktioniert die Abrechnung in einer Privatpraxis?

In einer Privatpraxis erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie begleichen die Rechnung und reichen sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls der Beihilfe ein; diese erstatten nach Ihrem Tarif beziehungsweise Bemessungssatz. Gesetzlich Versicherte zahlen die Behandlung in der Regel selbst.

Für wen

Wer bei uns behandelt wird

  • Privat versichert

    Ihre private Krankenversicherung erstattet die Rechnung nach Ihrem Tarif, gegebenenfalls abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Bei manchen Tarifen setzt die volle Erstattung eine Überweisung voraus (siehe unten).

  • Beihilfeberechtigt

    Die Beihilfe übernimmt ihren Anteil nach Ihrem Bemessungssatz, meist 50, 70 oder 80 Prozent; den Rest trägt Ihre private Krankenversicherung. Sie reichen die Rechnung bei beiden Stellen ein.

  • Selbst­zahler

    Auch gesetzlich Versicherte sind willkommen. Sie zahlen die Behandlung selbst und erhalten vorab eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten.

Ablauf

Von der Termin­vereinbarung bis zur Erstattung

  1. Schritt 1

    Termin vereinbaren.

    Telefonisch oder per E-Mail, ohne Überweisung. Sagen Sie uns, wie Sie versichert sind.

  2. Schritt 2

    Vor der Behandlung.

    Selbstzahler erhalten eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten. Auch als Privatversicherte können Sie uns vorab fragen, womit Sie rechnen müssen.

  3. Schritt 3

    Behandlung.

    Gespräch, Untersuchung und bei Bedarf Messungen wie EMG, Nervenmessung oder Ultraschall.

  4. Schritt 4

    Rechnung nach GOÄ.

    Sie listet jede Leistung einzeln auf. Hinweise zur Zahlung finden Sie auf der Rechnung.

  5. Schritt 5

    Einreichen.

    Sie reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls der Beihilfe ein, die nach Ihrem Tarif beziehungsweise Bemessungssatz erstatten.

Rechnung nach GOÄ DatumGOÄ-Nr.LeistungFaktorBetrag

Rechnung

Die Rechnung nach GOÄ verstehen

Einen Pauschalpreis gibt es in der Privatpraxis nicht: Die Rechnung setzt sich aus den Leistungen zusammen, die tatsächlich erbracht wurden. Für jede Leistung nennt sie das Datum, die Nummer und Bezeichnung nach der GOÄ, den Steigerungsfaktor und den Betrag.

Jede Leistung hat in der GOÄ einen festen Grundbetrag, der je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen mit einem Faktor multipliziert wird. Für persönliche ärztliche Leistungen darf der Faktor in der Regel höchstens 2,3 betragen; ein höherer Faktor bis 3,5 ist nur zulässig, wenn Besonderheiten des Einzelfalls ihn rechtfertigen, und muss auf der Rechnung schriftlich begründet werden. Für bestimmte technische Leistungen und für Laborleistungen gelten niedrigere Grenzen.

Eine überarbeitete GOÄ ist in Vorbereitung. Bis sie in Kraft tritt, gilt die bisherige Gebührenordnung.

Gesetzlich versichert: Was Selbst­zahler wissen sollten

Auch als gesetzlich Versicherte sind Sie willkommen; die Kosten tragen Sie dann in der Regel selbst.

Vor der Behandlung erhalten Sie deshalb eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten.

  • Krankenkasse

    Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht.

  • Kostenerstattung

    Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung gewählt, ist die Behandlung durch eine Privatpraxis nur mit vorheriger Zustimmung der Kasse erstattungsfähig, und höchstens in Höhe dessen, was die Kasse für die Behandlung in einer Kassenpraxis gezahlt hätte, gegebenenfalls abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags von bis zu 5 Prozent. Klären Sie das bitte vor dem Termin mit Ihrer Kasse.

  • Private Zusatzversicherung

    Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. Das hängt von Ihrem Vertrag ab.

Leistungen

Welche Leistungen typischerweise abgerechnet werden

  • Beratung und ausführliches Gespräch

  • neurologische Untersuchung

  • Elektromyographie (EMG)

  • Messung der Nervenleitgeschwindigkeit (NLG)

  • Ultraschall der Halsschlagader

  • standardisierte Kurztests, etwa zum Gedächtnis

  • gegebenenfalls ein schriftlicher Befundbericht

  • bei chronischer Migräne gegebenenfalls die Behandlung mit Botulinumtoxin

Veranlasste Untersuchungen wie MRT oder Laboruntersuchungen rechnen die durchführenden Praxen und Labore gesondert ab.

Alle Untersuchungen

Häufige Fragen zu Kosten und Erstattung

Was bedeutet ein Primärarzttarif für meinen Termin?

Für einen Termin bei uns brauchen Sie keine Überweisung. Bei einem sogenannten Primärarzt- oder Hausarzttarif setzt Ihre private Krankenversicherung für die volle Erstattung aber eine Überweisung zum Facharzt voraus; ohne sie wird oft nur ein Teil erstattet. Ob eine nachträglich ausgestellte Überweisung anerkannt wird, regeln Ihre Tarifbedingungen.

Was steht auf einer Rechnung nach GOÄ?

Auf der Rechnung stehen für jede Leistung das Datum, die Nummer und Bezeichnung nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Steigerungsfaktor und der Betrag. Liegt ein Faktor über dem Schwellenwert, etwa über 2,3 bei persönlichen ärztlichen Leistungen, muss die Rechnung das schriftlich und nachvollziehbar begründen.

Erstattet die Beihilfe die Rechnung vollständig?

Die Beihilfe übernimmt ihren Anteil nach Ihrem Bemessungssatz, meist 50, 70 oder 80 Prozent; den übrigen Teil erstattet Ihre private Krankenversicherung nach Ihrem Tarif. Beträge über dem Schwellenwert erkennt die Beihilfe nur mit einer ausreichenden schriftlichen Begründung auf der Rechnung an. In Baden-Württemberg wird die Beihilfe zudem jährlich um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt.

Kann ich als gesetzlich Versicherter zu Ihnen kommen?

Ja, als Selbstzahler. Sie erhalten vor der Behandlung eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten und zahlen die Rechnung selbst. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer privatärztlichen Behandlung in der Regel nicht.

Ich habe freie Heilfürsorge oder bin bei der Postbeamten­krankenkasse. Was gilt?

Bei freier Heilfürsorge, etwa bei Bundeswehr oder Polizei, werden Behandlungen in einer Privatpraxis meist nicht oder nur ausnahmsweise nach vorheriger Genehmigung übernommen; ohne Zusage tragen Sie die Kosten selbst. Bei der Postbeamtenkrankenkasse hängt die Erstattung von Ihrer Mitgliedergruppe ab: In Gruppe A werden Leistungen einer Privatpraxis grundsätzlich nicht erstattet. In Gruppe B erstattet die Kasse nach der GOÄ, im Regelfall aber nur bis zu ihren eigenen Steigerungssätzen, sodass ein Teil der Rechnung bei Ihnen bleiben kann. Klären Sie die Kostenübernahme bitte vor dem Termin.

Kann ich die Kosten vorher erfahren?

Ja. Selbstzahler erhalten vor der Behandlung eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten. Auch als Privatversicherte können Sie uns vorab fragen. Die genaue Höhe hängt davon ab, welche Leistungen tatsächlich nötig sind, etwa ob eine Messung hinzukommt.

Termin in der Privatpraxis

Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail, eine Überweisung brauchen Sie nicht. Patientinnen und Patienten aus Mannheim und der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar sind willkommen. Das Gespräch ist auf Deutsch und auf Türkisch möglich.

MY Neurologie – Privatpraxis für Neurologie
Niederfeldstraße 45, 68199 Mannheim
Telefon: 0621 817191

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

  1. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), insbesondere § 5 (Bemessung der Gebühren) und § 12 (Fälligkeit und Abrechnung).
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630c Abs. 3: Information über die voraussichtlichen Behandlungskosten.
  3. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 13 Abs. 2: Kostenerstattung.
  4. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 6 (Angemessenheit) und § 46 (Bemessungssatz); Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO), § 5 (Angemessenheit) und § 14 (Bemessungssatz).
  5. Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV-Serviceportal: Arztrechnung. privat-patienten.de
  6. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Bemessungssatz; Kostendämpfungspauschale. lbv.landbw.de
  7. Postbeamtenkrankenkasse: Ärztliche Leistungen. pbeakk.de

Diese Informationen ersetzen keine Beratung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle. Maßgeblich sind Ihre Tarif- beziehungsweise Beihilfebedingungen.

Letzte Aktualisierung: 29.09.2026